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Alle GKS Mitglieder

Publikationszuschuss

Die GKS unterstützt die Publikation/Drucklegung von wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Mitglieder mit eindeutigem Kanadabezug. Dies betrifft insbesondere den Druck von Dissertationen oder qualitativ herausragender Examensarbeiten, von Tagungsbänden etc. Ausgeschlossen sind belletristische Werke, Anthologien, lexikalische Werke u.ä. Abschlussarbeiten (Master-, Magister-, Diplomarbeiten) werden in der Regel nicht gefördert.

Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor den jährlich zweimal stattfindenden Vorstands- und Beiratssitzungen der GKS bei der Geschäftsstelle vorliegen, d.h. jeweils spätestens zum 31. Januar bzw. 1. Juni eines laufenden Jahres. Im Falle von Dissertationen oder sonstiger fachlich begutachteter Manuskripte sind neben einer Kopie der Arbeit (gebunden oder in digitaler Form, bevorzugt pdf-Format) ein formloser Antrag mit Angabe zur beantragten Summe sowie Kopien der Originalgutachten beizufügen. Außerdem muss ein Verlagsangebot beigefügt werden, aus dem die Gesamtkosten für die Drucklegung ersichtlich sind.

Die GKS übernimmt grundsätzlich nicht mehr als ein Drittel der veranschlagten Kosten, jedoch im Einzelfall nicht mehr als 1.200,- Euro für Publikationen, die in der Schriftenreihe der Gesellschaft für Kanada-Studien erscheinen und 800,- Euro für alle anderen Publikationen.

Nach erfolgter Drucklegung ist ein Exemplar des gedruckten Werkes an die Geschäftsstelle der GKS zu liefern. Die Autoren werden darüber hinaus gebeten, für die Zeitschrift für Kanada-Studien eine Zusammenfassung (Abstract) im Umfang von maximal 500 Wörtern zu verfassen. Mit der Annahme des Publikationskostenzuschusses verpflichten sich die Autoren im Werk den Vermerk „Gedruckt mit Unterstützung der Gesellschaft für Kanada-Studien“ gut sichtbar anzubringen. Die Auszahlung des bewilligten Betrages erfolgt im Normalfall erst nach Eingang des Belegexemplares.

In der Regel kann zu einer Antragsfrist pro Person nur ein Antrag in einer Kategorie gestellt werden. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle auf Anfrage.

Ein Antragsformular finden Sie hier.

Tagungsunterstützung

Für GKS-Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine anteilige finanzielle Unterstützung von wissenschaftlichen Veranstaltungen, insbesondere Tagungen, ggf. auch Winter/Summer Schools oder Exkursionen u.Ä. mit einem Schwerpunkt in den Kanada-Studien (mindestens 50%; der Bezug zu Kanada muss auch im Titel der Veranstaltung deutlich werden) zu beantragen.

Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor den jährlich zweimal stattfindenden Vorstands- und Beiratssitzungen der GKS bei der Geschäftsstelle vorliegen, d.h. jeweils spätestens zum 31. Januar bzw. 1. Juni eines laufenden Jahres.

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingereicht werden, einschließlich

  • einer angemessenen fachlichen Begründung,
  • dem vorgesehenen Tagungsprogramm,
  • einem Finanzierungsplan,
  • sowie sonstigen veranstaltungsrelevanten Informationen.

Auf eine parallele Antragstellung ist ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle einer Bewilligung ist in geeigneter Form während der Tagung auf die Unterstützung durch die GKS hinzuweisen. Spätestens drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist ein Bericht an die GKS-Geschäftsstelle zu liefern, in dem die wesentlichen Ergebnisse und Bewertungen zusammengefasst sind. Die Abrechnung unter Einreichung von Originalbelegen erfolgt im Normalfall erst nach Eingang des Abschlussberichts.
In der Regel kann zu einer Antragsfrist pro Person nur ein Antrag in einer Kategorie gestellt werden

Ein Antragsformular finden Sie hier.

Förderprogramme der Stiftung für Kanada-Studien

Die Stiftung für Kanada-Studien vergibt Zuschüsse zu Reise- und Aufenthaltskosten für Forschungsaufenthalte in Kanada. Die Stiftung erwartet eine Eigenbeteiligung. Die Fördersumme hängt von den Mitteln der Stiftung ab (im Regelfall von einmalig 1.000 bis max. 3.000 Euro).

(1) Reisestipendien für Promovierende für Forschungsaufenthalte in Kanada

(2) Reisestipendien für bereits promovierte Wissenschaftler*innen
für Forschungsaufenthalte in Kanada

(3) Reisestipendien für die Vorbereitung von Projektanträgen:
Entwicklung von Forschungsvorhaben vor der Projektantragsreife oder „Sondierungsprojekt“

Anträge können von deutschen, österreichischen und Schweizer Staatsbürger*innen gestellt werden oder jenen, die an einer deutschen, österreichischen oder Schweizer Hochschule arbeiten oder studieren. Bewerbungen sind jederzeit möglich. Bewerbungsschluss für die Stipendienvergabe im Folgejahr ist jeweils der 1. November  des laufenden Jahres.

Weitere Informationen und Bewerbungsformulare finden Sie auf der Homepage der Stiftung für Kanada-Studien.