Skip to content

Kostenzuschuss für Publikationen

Die GKS unterstützt die Publikation/Drucklegung von wissenschaftlichen Arbeiten ihrer Mitglieder mit eindeutigem Kanadabezug. Dies betrifft insbesondere den Druck von Dissertationen oder qualitativ herausragender Examensarbeiten, von Tagungsbänden etc. Ausgeschlossen sind belletristische Werke, Anthologien, lexikalische Werke u.ä. Abschlussarbeiten (Master-, Magister-, Diplomarbeiten) werden in der Regel nicht gefördert.

Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor den jährlich zweimal stattfindenden Vorstands- und Beiratssitzungen der GKS bei der Geschäftsstelle vorliegen, d.h. jeweils spätestens zum 31. Januar bzw. 15. Juni eines laufenden Jahres. Im Falle von Dissertationen oder sonstiger fachlich begutachteter Manuskripte sind neben einer Kopie der Arbeit (gebunden oder in digitaler Form, bevorzugt pdf-Format) ein formloser Antrag mit Angabe zur beantragten Summe sowie Kopien der Originalgutachten beizufügen. Außerdem muss ein Verlagsangebot beigefügt werden, aus dem die Gesamtkosten für die Drucklegung ersichtlich sind.

Die GKS übernimmt grundsätzlich nicht mehr als ein Drittel der veranschlagten Kosten, jedoch im Einzelfall nicht mehr als 1.200,- Euro für Publikationen, die in der Schriftenreihe der Gesellschaft für Kanada-Studien erscheinen und 800,- Euro für alle anderen Publikationen.

Nach erfolgter Drucklegung ist ein Exemplar des gedruckten Werkes an die Geschäftsstelle der GKS zu liefern. Die Autoren werden darüber hinaus gebeten, für die Zeitschrift für Kanada-Studien eine Zusammenfassung (Abstract) im Umfang von maximal 500 Wörtern zu verfassen. Mit der Annahme des Publikationskostenzuschusses verpflichten sich die Autoren im Werk den Vermerk „Gedruckt mit Unterstützung der Gesellschaft für Kanada-Studien“ gut sichtbar anzubringen. Die Auszahlung des bewilligten Betrages erfolgt im Normalfall erst nach Eingang des Belegexemplares.

In der Regel kann zu einer Antragsfrist pro Person nur ein Antrag in einer Kategorie gestellt werden. Weitere Informationen erteilt die Geschäftsstelle auf Anfrage.

Ein Antragsformular finden Sie hier.