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Reisekostenzuschuss

Reisekostenzuschüsse für den wissenschaftlichen Nachwuchs

Die GKS stellt für Nachwuchswissenschaftlerinnen und Nachwuchswissenschaftler auf Antrag eine Bezuschussung einer Teilnahme an einer wissenschaftlichen Veranstaltung mit wissenschaftlichem Beitrag zur Verfügung (sofern Veranstaltung und Beitrag einen klaren Bezug zur Kanadistik aufweisen; ausgenommen sind die GKS-Jahrestagung und die Jahrestagung des Nachwuchsforums der GKS). Gefördert wird ausschließlich der wissenschaftliche Nachwuchs. Hierunter zu verstehen sind Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die noch keine Lebenszeitstelle haben und sich in der Qualifizierungsphase für Master, Promotion, oder Habilitation befinden, beziehungsweise Habilitierte, die noch keine Dauerstelle innehaben. Zu beachten ist weiterhin, dass Bewerberinnen und Bewerber, deren Antrag auf Förderung stattgegeben wurde, im darauffolgenden Kalenderjahr von einer Bezuschussung ausgeschlossen sind.

Vollfinanzierungen schließen sich vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel, die aus dem Normalhaushalt der GKS bereitgestellt werden, aus. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor den jährlich zweimal stattfindenden Vorstands- und Beiratssitzungen der GKS bei der Geschäftsstelle vorliegen, d.h. jeweils spätestens zum 31. Januar bzw. 15. Juni eines laufenden Jahres. Der maximale Förderbetrag liegt bei 500 Euro.

Voraussetzungen für eine Bezuschussung sind:

  • GKS-Mitgliedschaft
  • Präsentation eines wissenschaftlichen, kanadistischen Beitrags auf einer wissenschaftlichen, eindeutig kanadistischen Veranstaltung
  • Spätestens drei Wochen nach der Tagung ist ein Bericht an die GKS-Geschäftsstelle zu liefern.
  • Die Originalbelege müssen beim Schatzmeister der GKS eingereicht werden.

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingereicht werden, einschließlich:

  • einer angemessenen fachlichen Begründung,
  • dem vorgesehenen Tagungsprogramm,
  • einem Finanzierungsplan,
  • eines aussagekräftigen Lebenslaufes, aus dem ein kanadistischer Schwerpunkt ersichtlich wird,
  • des ausgefüllten Antragsformulars
  • sowie sonstigen veranstaltungsrelevanten Informationen.

Die Förderungsmöglichkeit erlischt im Falle der Förderung durch andere Träger (DFG, DAAD, etc.), im Falle einer parallelen Antragstellung ist auf diese ausdrücklich hinzuweisen. Die Abrechnung unter Einreichung von Originalbelegen erfolgt im Normalfall erst nach Eingang des Abschlussberichts. Anträge auf einen Reisekostenzuschuss können nicht nachträglich gestellt werden. Das bedeutet, der Antrag auf Reisekostenzuschuss muss grundsätzlich vor Stattfinden der Konferenz in der Geschäftsstelle eingehen. Die Antragsfristen sind einzuhalten. In der Regel kann zu einer Antragsfrist pro Person nur ein Antrag in einer Kategorie gestellt werden.

Ein Antragsformular finden Sie hier.