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Tagungsunterstützung

Für GKS-Mitglieder besteht die Möglichkeit, eine anteilige finanzielle Unterstützung von Tagungen bzw. Ringvorlesungen mit einem Schwerpunkt in der Kanadistik (mindestens 50%) zu beantragen (Tagungen anderer Kanada-Gesellschaften bzw. Zusammenschlüsse wie ENCS und ICCS). Vollfinanzierungen schließen sich vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Mittel, die aus dem Normalhaushalt der GKS bereitgestellt werden, aus. Anträge müssen spätestens zwei Wochen vor den jährlich zweimal stattfindenden Vorstands- und Beiratssitzungen der GKS bei der Geschäftsstelle vorliegen, d.h. jeweils spätestens zum 31. Januar bzw. 15. Juni eines laufenden Jahres.

Anträge können nur bearbeitet werden, wenn diese vollständig eingereicht werden, einschließlich

  • einer angemessenen fachlichen Begründung,
  • dem vorgesehenen Tagungsprogramm,
  • einem Finanzierungsplan,
  • sowie sonstigen veranstaltungsrelevanten Informationen.

Auf eine parallele Antragstellung ist ausdrücklich hinzuweisen. Im Falle einer Bewilligung ist in geeigneter Form während der Tagung auf die Unterstützung durch die GKS hinzuweisen. Spätestens drei Wochen nach Beendigung der Veranstaltung ist ein Bericht an die GKS-Geschäftsstelle zu liefern, in dem die wesentlichen Ergebnisse und Bewertungen zusammengefasst sind. Die Abrechnung unter Einreichung von Originalbelegen erfolgt im Normalfall erst nach Eingang des Abschlussberichts.
In der Regel kann zu einer Antragsfrist pro Person nur ein Antrag in einer Kategorie gestellt werden

Ein Antragsformular finden Sie hier.